Der Entwurf der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission für die Richtlinie über erneuerbare Energien, RED IV, stellt einen wichtigen Wandel in der Politik für erneuerbare Brennstoffe nach 2030 dar. Dieser Entwurf bietet anstelle der nationalen Anforderungen an erneuerbaren Wasserstoff ein umfassendes Ziel für den Verbrauch von erneuerbarem Wasserstoff auf EU-Ebene, das speziell auf 8 Millionen Tonnen für die Industrie und Raffinerien verweist.
Änderungen bei den Wasserstoffanforderungen
Der neue Entwurf wird als „Vorschlagspaket“ bezeichnet und führt anstelle der nationalen Anforderungen, die in RED III vorhanden waren, ein signifikantes Ziel auf EU-Ebene ein. Diese Anforderungen umfassten zuvor ein Ziel von 1 % für erneuerbare nicht-biologische Brennstoffe (RFNBOs) im Verkehr bis 2030 und 42 % in der Industrie bis 2030 sowie 60 % bis 2035. Im vorgeschlagenen RED IV wird jedoch dieses Ziel auf den Verbrauch von 8 Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff für die Industrie und Raffinerien geändert.
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Diese 8 Millionen Tonnen werden als „optimales Durchschnittsniveau für den Zeitraum, der von der Politik abgedeckt wird“ beschrieben, und Branchenberichte interpretieren dies als jährlichen Verbrauch bis 2040. Dieses Ziel verdeutlicht die Notwendigkeit, Wasserstoffgutschriften und Anreize für die Nachfrage in der unteren Wertschöpfungskette zu schaffen, die durch andere Gesetze umgesetzt werden müssen.
Herausforderungen der politischen Unsicherheit
Frederik André Wessel, Produktmanager für Wasserstoffforschung bei Rystad Energy, erklärt, dass „die Ersetzung nationaler Anforderungen durch neue Ziele auf EU-Ebene mehr Unsicherheit in den europäischen Wasserstoffmarkt bringt, während Projekte weiterhin stark auf eine klare Nachfrage für die Investitionssicherheit angewiesen sind.“ Er weist auch darauf hin, dass Produktion, Infrastruktur und Nachfrage gleichzeitig entwickelt werden müssen und mehr Flexibilität die Produktion in kostengünstigeren Regionen konzentrieren könnte.
Dies könnte dazu führen, dass der Markt, wenn die langfristigen Nachfragesignale nur in wenigen Mitgliedstaaten stark bleiben, sich separat entwickelt und nicht als ein integrierter europäischer Markt. Daher ist die entscheidende Frage, ob der endgültige Rahmen ausreichende und nachhaltige Mechanismen bieten kann, um die Nachfrage zu unterstützen, falls nationale Anforderungen ersetzt werden.
Im Bereich der Biokraftstoffe bewegt sich der Entwurf in Richtung unterstützenderer Politiken und betont die Energiesicherheit. Eine allgemeine Obergrenze von 7 % für Biokraftstoffe auf Basis von Agrarprodukten könnte die Mengen an konventionellen Biokraftstoffen, die qualifiziert sind, um etwa 30 % im Vergleich zu 2020 erhöhen. Darüber hinaus könnten fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus in der EU beschafften Rohstoffen hergestellt werden, besondere Vorteile genießen.
Dieser Entwurf weist auch darauf hin, dass die Nachfrage nach fortschrittlichen Biokraftstoffen stärker von nationalen Politiken abhängen wird, da die Mindestanforderungen für den Transport dieser Kraftstoffe bis 2030 auslaufen werden. Dies könnte die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Hersteller verbessern.
Insgesamt hat dieser Entwurf unterschiedliche Auswirkungen auf erneuerbare Brennstoffe. Mehr Unsicherheit für Wasserstoff, aber stärkere Unterstützung für Biokraftstoffe, die mit in Europa ansässigen Ressourcen verbunden sind.
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